Warum spenden?
Nur ein kleinerer Teil der benötigten finanziellen Mittel wird durch die staatliche Parteienfinanzierung bereitgestellt. Im Fall der CDU machen diese Gelder etwa ein Drittel der Einnahmen aus. Alle weiteren Einnahmen werden von unseren Mitgliedern und Freunden in Form von Beiträgen und auch Spenden aufgebracht. Spenden an politische Parteien sind ein Ausdruck lebendiger Demokratie und werden daher vom Gesetz- und Verfassungsgeber ausdrücklich gewollt und sogar gefördert.
Wofür spenden?
- um über das Internet unsere Positionen zu verdeutlichen;
- um durch regelmäßige Informationen – wie z.B. „Politik heute“ – unsere Positionen zu vermitteln;
- um Veranstaltungen auch zu übergeordneten Themen mit hochkarätigen Gästen organisieren zu können (siehe „Zu Gast in Hennef„);
- um Anzeigen in regionalen Zeitungen schalten zu können;
- um allen daheim gebliebenen Bürgerinnen und Bürgern interessante Bildungsveranstaltungen im Rahmen des Ferienprogramms anbieten zu können;
- um Wahlkämpfe und Wahlkampfmaterialien zu finanzieren, damit die CDU-Positionen auf Landes-, Bundes- und Europaebene in konkrete politische Ergebnisse umgesetzt werden können.
Wie spenden?
Eine Spende per Überweisung oder Scheck stellt für die CDU den einfachsten und schnellsten Weg der Unterstützung dar. Hierbei fallen keine Gebühren an, wie sie beispielsweise bei der Verwendung von Kreditkarten entstehen.
Überweisung von Ihrer Bank auf unser Konto
Sie können eine Überweisung auf unser offizielles Spendenkonto tätigen. Bitte geben Sie im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Wir bedanken uns schon jetzt für Ihre Unterstützung.
CDU Stadtverband Hennef
IBAN: DE79370502990000206474
Kreissparkasse Köln
SWIFT-BIC: COKSDE33
Spende per Scheck
Möchten Sie uns einen Scheck zusenden, so adressieren Sie Ihren Brief bitte an unsere Schatzmeisterin:
CDU Stadtverband Hennef
z.Hd. Herrn Hans-Gerd Pützstück
Postfach 11 23
53758 Hennef
Ihre Spende wird gemäß dem gültigen Parteiengesetz ordnungsgemäß verbucht. Über die Kreisgeschäftsstelle erhalten Sie eine Spendenquittung.
Weitere Informationen gemäß dem aktuellen Parteiengesetz
vom 31. Januar 1994, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. Dezember 2004
- Spenden und Mandatsträgerbeiträge, die an die CDU Nordrhein-Westfalen oder eine oder mehrere ihrer Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtwert in einem Kalenderjahr € 10.000,- übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.
- Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall € 50.000,- übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
- Spenden (natürlicher Personen) aus dem Ausland, dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als € 1.000,- betragen und der Spender kein Bürger der Europäischen Union ist.
Diese Informationen sind womöglich nicht vollständig oder teilweise überholt. Schauen Sie daher noch einmal auf die Webseite des Deutschen Bundestages. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Themen Parteienfinanzierung und Parteiengesetz auf aktuellem Stand.