Die Offenlage für Rückmeldungen zum vorläufigen Planentwurf für Windenergie-Potentialgebiete endet am 13. Februar 2025. In den vier Wochen der Offenlage konnten Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Träger öffentlichen Rechts, ihre schriftlichen Einreichungen an die Bezirksregierung geben.
Die CDU-Fraktion Hennef hat eine Stellungnahme zu den ausgewiesenen Potentialflächen eingereicht, die im Dialog mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt wurde. Potentialflächen für Windenergie sind im Planentwurf in den Bereichen Bödingen, Oberhalberg, Attenberg und Mittelscheid vorgesehen.
„Hennefs Bürgermeister Dahm ließ bereits nach sieben Tagen über eine Stellungnahme der Stadt an die Bezirksregierung abstimmen, ohne vorab diesen Dialog zu suchen, mehr als drei Wochen vor der Zeitfrist. Ebenso nimmt die Stellungnahme der Stadt eine Fläche auf, die vorab nirgendwo besprochen wurde.“, betont Sören Schilling, Fraktionsvorsitzender der CDU Hennef.
Die Stellungnahme der CDU Hennef rückt Abstände der Anlagen zur Wohnbebauung, Artenschutz, Kultur- und Denkmalbezüge, wie auch wertvolle Biotopverbünde noch einmal überprüfend in den Blickpunkt.
Jedes Schreiben, das bei der Bezirksregierung eingeht, wird geprüft und im Sachverhalt zur entsprechenden Potentialfläche nochmals bewertet.
„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine wichtige Aufgabe, wir haben in einem gründlichen Dialog mit Betroffenen alle Argumente aufgenommen und an die Bezirksregierung gesandt. Wir danken allen vor Ort, die sich sehr engagiert mit diesem Thema befasst haben. Gerade für den Ausbau von Windenergie ist Bürgerbeteiligung oder auch die Entwicklung von Beteiligungsmodellen von ganz besonderer Bedeutung,“ so Lukas Heilmann, CDU-Fraktionsmitglied.
Der Auf- und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein wichtiger Prozess, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein weltweites und regionales Ziel. Am 1. Februar 2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten, das bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau von Windenergie vorgibt. Für Nordrhein-Westfalen ist in diesem Gesetz ein Flächenziel von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bis ins Jahr 2032 auszuweisen.
Diese Ausweisung von Windenergiebereichen zur Erreichung der Flächenbeitragswerte regelt das Land NRW über den Landesentwicklungsplan in den Regionalplänen.
Der Regionalrat Köln hat beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in einem eigenen „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln festzulegen. Die erste Offenlage des vorläufigen Planentwurfs der Potentialflächen für Windenergie, findet vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 statt.
Hier lesen Sie die Stellungnahme der CDU Hennef.
Anmerkung: Bei den Fotos handelt es sich Fotomontagen, die denkbare Standorte darstellen.