Die Hennefer CDU und FDP beauftragen die Stadtverwaltung ein Konzept zur intensiveren Nutzung von Regenwasser für die Bewässerung von Grünanlagen zu erarbeiten. Dieses Konzept solle sowohl den Aspekt einer vereinfachten Antragstellung als auch die Möglichkeit der Förderung auf regionaler und überregionaler Ebene von Regenwassernutzungsanlagen oder zur Aufstellung von Regentonnen überprüfen und ggf. erarbeiten. Ferner soll die Entnahme von Trinkwasser zu Bewässerungszwecken auch mit nicht fest installierten, jedoch verplombten Wasserzählern ermöglicht werden.

„Unser qualitativ sehr hochwertiges Trinkwasser ist eine der wertvollsten Ressourcen und ein Lebensmittel bester Güte. In den beiden vergangenen Sommern mussten wir erleben, dass die Trockenperioden teilweise über mehrere Wochen, ja sogar Monate andauerten. In dieser Zeit steigt der Verbrauch von Trinkwasser rapide an, da ein Großteil davon zur Gartenbewässerung benötigt wird. Auch die Stadtverwaltung spornt ihre Bürger regelmäßig in den Sommermonaten dazu an, sich um die Bäume im öffentlichen Raum zu kümmern, und diese zu bewässern. Für die Bewässerung von Pflanzen wird jedoch keine Trinkwasserqualität benötigt, da Trinkwasser mit dem Einsatz von Energie für seinen Einsatzzweck aufbereitet werden muss. Mit der vermehrten Aufstellung von Regentonnen oder Einbau von Zisternen wäre auch in Sachen Klimaschutz eine Entlastung gegeben.“, erklärt Thomas Wallau, CDU-Vorsitzender.

„Weiterhin erleben wir zunehmend Starkregenereignisse, bei denen innerhalb kürzester Zeit große Mengen Niederschlagswasser in unsere Bäche und Flüsse geleitet werden. Dass in diesem Fall erst einmal die im Antrag genannten Behältnisse gefüllt würden, bevor die überschüssigen Mengen in die Vorfluter gelangen, bringt auch auf diesem Gebiet eine kleine Entlastung. Die Möglichkeit der Trinkwasserentnahme mit nicht fest installierten Zählern zur Bewässerung sollte ermöglicht werden, da irgendwann auch mal die größte Tonne oder Zisterne leer ist. In dem Fall muss bislang bekanntlich Trinkwasser mit Kanalgebühren eingesetzt, oder eine weitere geeichte Wasseruhr fest eingebaut werden, mit der der Verbrauch von Wasser ermittelt wird, für das keine Kanalgebühren entrichtet wird. Hier soll der Einbau von verplombten Zählern nur dort zur Anwendung kommen, wo kein Festeinbau aus baulichen Gründen möglich ist.“, ergänzt Alexander Hildebrandt, FDP-Ratsmitlglied.