Potentialflächen Windenergie  – CDU Hennef gibt Rückmeldung an die Bezirksregierung

14. Februar 2025 in Meldungen

Die Offenlage für Rückmeldungen zum vorläufigen Planentwurf für Windenergie-Potentialgebiete endet am 13. Februar 2025. In den vier Wochen der Offenlage konnten Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Träger öffentlichen Rechts, ihre schriftlichen Einreichungen an die Bezirksregierung geben.

Die CDU-Fraktion Hennef hat eine Stellungnahme zu den ausgewiesenen Potentialflächen eingereicht, die im Dialog mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt wurde. Potentialflächen für Windenergie sind im Planentwurf in den Bereichen Bödingen, Oberhalberg, Attenberg und Mittelscheid vorgesehen.

„Hennefs Bürgermeister Dahm ließ bereits nach sieben Tagen über eine Stellungnahme der Stadt an die Bezirksregierung abstimmen, ohne vorab diesen Dialog zu suchen, mehr als drei Wochen vor der Zeitfrist. Ebenso nimmt die Stellungnahme der Stadt eine Fläche auf, die vorab nirgendwo besprochen wurde.“, betont Sören Schilling, Fraktionsvorsitzender der CDU Hennef.

Die Stellungnahme der CDU Hennef rückt Abstände der Anlagen zur Wohnbebauung, Artenschutz, Kultur- und Denkmalbezüge, wie auch wertvolle Biotopverbünde noch einmal überprüfend in den Blickpunkt.

Jedes Schreiben, das bei der Bezirksregierung eingeht, wird geprüft und im Sachverhalt zur entsprechenden Potentialfläche nochmals bewertet.

„Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist eine wichtige Aufgabe, wir haben in einem gründlichen Dialog mit Betroffenen alle Argumente aufgenommen und an die Bezirksregierung gesandt. Wir danken allen vor Ort, die sich sehr engagiert mit diesem Thema befasst haben. Gerade für den Ausbau von Windenergie ist Bürgerbeteiligung oder auch die Entwicklung von Beteiligungsmodellen von ganz besonderer Bedeutung,“ so Lukas Heilmann, CDU-Fraktionsmitglied.

Der Auf- und Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland ist ein wichtiger Prozess, die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ein weltweites und regionales Ziel. Am 1. Februar 2023 ist das Wind-an-Land-Gesetz in Kraft getreten, das bundesweit geltende Flächenziele für den Ausbau von Windenergie vorgibt. Für Nordrhein-Westfalen ist in diesem Gesetz ein Flächenziel von 1,8 Prozent der Landesfläche für Windenergie bis ins Jahr 2032 auszuweisen.

Diese Ausweisung von Windenergiebereichen zur Erreichung der Flächenbeitragswerte regelt das Land NRW über den Landesentwicklungsplan in den Regionalplänen.

Der Regionalrat Köln hat beschlossen, alle regionalplanerisch notwendigen Vorgaben für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien in einem eigenen „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ zum Regionalplan Köln festzulegen. Die erste Offenlage des vorläufigen Planentwurfs der Potentialflächen für Windenergie, findet vom 13. Januar 2025 bis zum 13. Februar 2025 statt.

Hier lesen Sie die Stellungnahme der CDU Hennef.

Anmerkung: Bei den Fotos handelt es sich Fotomontagen, die denkbare Standorte darstellen.

Nachruf auf Dr. Wilhelm Thiele

5. Februar 2025 in Meldungen

Wir danken einem wunderbaren Menschen und großartigen Kinderarzt in Hennef, der unermüdlich für die kleinen
Menschen, die er zum Mittelpunkt seines Lebens machte, da war.

Er war und bleibt ein Vorbild für Menschlichkeit und Hilfsbereitschaft. Er hat uns alle geprägt und beeindruckt.

Nun ist er von uns gegangen. Allen Angehörigen unser tiefes Beileid.

CDU Hennef

Briefwahl? Jetzt schon möglich!

1. Februar 2025 in Meldungen

Sie haben keine Zeit, am 23. Februar wählen zu gehen?
Ein Geburtstag, eine Feier, Karneval?
Es gibt viele Gründe, warum am Tag der Bundestagswahl keine Zeit ist, den Stimmzettel persönlich im Wahllokal einzuwerfen.
Hier hilft die Briefwahl.

Das sollten Sie beachten, damit alles klappt:
Sie können ab sofort bei der Stadt Hennef die Briefwahlunterlagen beantragen. Dies geht auch online: https://ol101.ssl.regioit.de/OL_101_IWS/start.do?mb=5

Bis zum 2. Februar 2025 sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Ist dies nicht der Fall, melden Sie sich schnellstmöglich bei der Stadt Hennef. Eine Korrektur des Wählerverzeichnisses ist dann bis zum 7. Februar 2025 möglich.

Schicken Sie Ihren Wahlbrief spätestens am Donnerstag ab. Das ist der 20. Februar 2025.
Dann garantiert die Post den rechtzeitigen Eingang des Wahlbriefes bei der Stadt Hennef.
Schicken Sie ihn später ab, kommt er ggf. zu spät beim Wahlamt an. Dann können ihre Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.

Briefwahl ist bis zum Wahltag möglich.
Sie können als „vorgezogene Urnenwahl“ direkt im Rathaus wählen. Die Öffnungszeiten lauten:

In der Zeit vom 10. bis zum 21. Februar 2025 wird das Briefwahlbüro geöffnet sein. Sie finden das Briefwahlbüro im Rathausneubau, 2. Etage, Saal Lauthausen, Frankfurter Str. 97, 53773 Hennef (Rathausturm).

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind folgende:

  • Montag,  10. Februar bis Freitag, 14. Februar: 7 Uhr bis 19 Uhr
  • Samstag, 15. Februar: 9 Uhr bis 15 Uhr
  • Montag, 17. Februar bis Donnerstag, 20. Februar: 7 Uhr bis 19 Uhr
  • Freitag, 21. Februar: 7 Uhr bis 15 Uhr

(Quelle Stadt Hennef)

Geben Sie dort bis Sonntag, den 23. Februar 2025, 17.59 Uhr Ihren roten Briefwahlumschlag ab.

Und nicht vergessen:
Es kommt auf jeden Einzelnen an – nicht nur im Wahllokal!

Diese Seite wird laufend mit den aktuellen Informationen zu der Briefwahl für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 aktualisiert.