Resolution: Bessere Finanzausstattung der Städte in NRW

4. Oktober 2023 in Meldungen

In seiner Sitzung hat der Hennefer Stadtrat eine Resolution zur besseren Finanzausstattung der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Die Resolution wurde in ähnlicher Form auch von anderen Stadträten verabschiedet und soll das Land NRW auf die dramatische Finanzsituation aufmerksam machen, unter der auch der städtische Hennefer Haushalt leidet.

Der Text der Resolution lautet:

Der Rat der Stadt Hennef (Sieg) stellt fest: Den Kommunen fehlt es – auch unabhängig von den strukturellen Unterschieden – an einer soliden Finanzausstattung durch das dafür zuständige Land Nordrhein-Westfalen, um alle gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen meistern zu können. Die aktuelle Entwicklung rund um die Aufstellung der Haushaltspläne zeigt, dass die finanzielle Situation der Kommunen in unserem Rhein-Sieg-Kreis dramatisch ist. Die Diskussionen um drastische Hebesatzerhöhungen für die Grund- und Gewerbesteuer verdeutlichen, vor welchen enormen Herausforderungen Politik und Verwaltungen stehen. Die Häufung der Krisensituationen in den letzten Jahren und die Übertragung immer neuer Aufgaben haben die Kommunen vor Herausforderungen gestellt, die nur mit erheblichen finanziellen und personellen Ressourcen zu meistern waren und in Zukunft nur mit einer dauerhaften und verlässlichen zusätzlichen Finanzausstattung durch das Land aufrechterhalten werden können. Beispielhaft zu nennen sind dabei:

  • Ausbau für die Betreuung von Kindern mit zusätzlichen Kindergartenplätzen (Rechtsanspruch)
  • Ausbau der Offenen Ganztagsgrundschulen (kommender Rechtsanspruch)
  • steigende Ausgaben im Sozialbereich aufgrund der wirtschaftlichen Situation
  • steigende Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe im Nachgang der Pandemie
  • Wohngeldreform und hierdurch gestiegene Personalaufwendungen
  • Schaffung von Wohnraum für alle Bevölkerungsgruppen
  • Aufnahme, Unterbringung und Integration von geflüchteten Menschen
  • Investitionen in z.T. veraltete kommunale Infrastruktur
  • finanzielle wie personelle Herausforderungen durch Klimaschutz, Wärmewende und Klimaanpassung sowie Verkehrswende
  • akute und vorbeugende Investitionen in Krisen wie Hochwasser, Dürre, Cyber-Attacken
  • erhebliche Anforderungen an den Brandschutz an Bestands- und Neubauten sowie in die Ausrüstung der Feuerwehren
  • Sicherheitsbedürfnisse und Rückverlagerung von Aufgaben auf die kommunalen Ordnungsämter — erhöhte Präsenz eines Stadtordnungsdienstes

Konsolidierungsmöglichkeiten in den eigenen Haushalten i.S. von Ausgabenreduzierungen durch bspw. Leistungskürzungen, Einsparungen bei den Personalkosten, Verzicht auf notwendige Investitionen und Sanierungen der kommunalen Infrastruktur sind in den vergangenen Jahren nahezu ausgereizt. Die Herstellung eines dauerhaften strukturellen Haushaltsausgleichs ist nur noch mit der Erhöhung von Einnahmen möglich (Beiträge, Gebühren und Steuern). Nur mit echten liquiden Mitteln können die notwendigen Ausgaben für das operative Geschäft, die Investitionstätigkeit und den laufenden und künftigen Schuldendienst finanziert werden. Nur so bleiben die Kommunen im Land handlungs- und leistungsfähig, um ihrer gesellschaftlichen und staatlichen Verantwortung nachkommen zu können, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu organisieren, für Chancengleichheit und Teilhabe zu sorgen und Demokratie auf lokaler Ebene funktionierend zu leben.

Daher fordert der Rat der Stadt Hennef (Sieg) in Anlehnung an den offenen Brief der 19 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Rhein-Sieg-Kreises:

  • Deutliche Aufstockung der Verteilungsmasse des GFG mit dem Ziel, dass die Grund-Finanzausstattung der Kommunen durch das Land in der Weise erhöht wird, dass die Kommunen ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in adäquater Form dauerhaft nachkommen können.
  • Keine Finanzierung der Altschuldenlösung zulasten des GFG. Zwar sind die genauen Bestimmungen zur angedachten Altschuldenlösung derzeit noch nicht bekannt, dennoch lassen die im Juni vorgelegten Eckpunkte zum GFG befürchten, dass hier Mittel allenfalls von einer auf die andere Seite geschoben werden und sich die finanziellen Auswirkungen bestenfalls neutral gestalten.
  • Die Fortführung der Isolierungsmöglichkeiten nach dem NKF-CUIG bis zur Verabschiedung der Regelungen für die ersten beiden Punkte, jedenfalls aber für die nächsten beiden Jahre 2024 und 2025. Die Kommunen leiden weiterhin an den Folgen des Ukrainekrieges, der nach Einschätzung vieler Beobachter noch länger andauern wird. Gestiegene Energie- und Baupreise belasten die städtischen Haushalte. Gleiches gilt für die Zinsaufwendungen, die im Zuge der Bemühungen der Inflation durch erhöhte Leitzinssätze entgegenzuwirken, deutlich angestiegen sind. Der plötzliche Entfall dieser vormals verpflichtenden Isolierungsmöglichkeit stellt die Kommunen vor eine unlösbare Aufgabe.
  • Die Anzahl der speziellen Förderprogramme sollte zugunsten der Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale reduziert werden. Den Kommunen ist es aufgrund der fehlenden personellen Kapazitäten nicht möglich, den hohen bürokratischen und inhaltlichen Anforderungen gerecht zu werden. Gleichzeitig wissen kommunale Räte am besten, welche Projekte in ihren Kommunen notwendig und wie Mittel sinnvoll verteilt werden können.
  • Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips (Art. 78 Abs. 3 LVerf NRW), welches bestimmt, dass bei Übernahme von Aufgaben durch die Kommunen, diese entsprechend finanziell auszustatten sind, respektiert wird.
  • Angesichts der dramatischen Finanzsituation müssen die haushaltsrechtlichen Regelungen für Kommunen flexibilisiert werden. Dies gilt ganz ausdrücklich auch für Kommunen, die sich bereits in der Haushaltssicherung befinden, u.a. durch Verlängerungsoptionen.
  • Eine faire Verteilung der durch die zahlreichen Krisen und globalen Herausforderungen entstandenen Lasten auf die Gebietskörperschaften bzw. die verschiedenen staatlichen Ebenen. Es ist demokratieschädlich, wenn die Überbringung der unangenehmen Botschaften (hier Leistungskürzung und Steuer-/Gebührenerhöhungen) einseitig auf die Schultern der kommunalen Entscheidungsträger abgeladen wird. In Rheinland-Pfalz ist ein erster Gemeinderat geschlossen zurückgetreten. Es ist absehbar, dass es angesichts dieser Situation immer schwieriger werden wird, engagierte, ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen zu finden, die diese Aufgabe übernehmen wollen.

Nur starke und handlungsfähige Kommunen sichern sozialen Zusammenhalt, stärken die Demokratie und können ihre zugedachten Aufgaben erfüllen sowie die vielen Herausforderungen unserer Zeit erfolgreich lösen. Ein Abrutschen einer Vielzahl von Städten und Gemeinden im Land in die Haushaltssicherung oder bei fehlender Genehmigung in die vorläufige Haushaltsführung muss genauso verhindert werden, wie eine flächendeckende massive Erhöhung kommunaler Steuern und Gebühren.

„Siegtalhüpfer“ – Kleinbuslinie sorgt für bessere Anbindung des Siegtals

2. Oktober 2023 in Meldungen

Ab diesem Dezember wird mit dem sog. „Siegtalhüpfer“ eine neue Kleinbuslinie der RSVG als Linie 530 zwischen 6 und 21 Uhr die Orte des Hennefer Siegtals im Stundentakt (wochentags teilweise im Halbstundentakt) anfahren. Dies beschloss der Kreistag einstimmig in seiner letzten Sitzung. Vom Hennefer Bahnhof geht es über die Grundschule Siegtal, das Gewerbegebiet Hossenberg, Dondorf, Greuelsiefen, Bülgenauel und Stein, nach Stadt Blankenberg.

Außerdem wird der Schülerverkehr der derzeitigen Linie 592 in die neue Kleinbuslinie überführt, sodass auch die Orte von Stadt Blankenberg, über Fernegierscheid, Kraheck, Issertshof, Darscheid, Lückert, Löbach und Sommershof bis zur Grundschule Uckerath von der neuen Linienführung profitieren.

 

 

 

Rat hat entschieden: Straßenlaternen in Hennef werden nachts wieder durchgehend leuchten

27. September 2023 in Meldungen

In Hennef werden die Straßenlaternen ab November nachts wieder durchgehend angeschaltet. Diese Entscheidung hat der Hennefer Stadtrat in seiner Sitzung am Montag noch einmal bestätigt.

Dem vorausgegangen war ein Dringlichkeitsantrag der Fraktionen des Hennefer Ratsbündnisses aus CDU, FDP und Unabhängigen gegen die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung, den der Bauausschuss mit den Stimmen des Ratsbündnisses und gegen die Stimmen von SPD, Grünen und „Die Fraktion“ annahm. Dieser wurde jedoch von den Grünen einige Tage nach der Sitzung des Bauausschusses beanstandet, da sie keine Dringlichkeit der Angelegenheit sahen. Zwar schloss sich der Bürgermeister dieser Beanstandung nicht an, legte dem Rat aber den Antrag erneut vor, da die Wiedereinschaltung seiner Auffassung nach nicht im Haushalt finanzierbar ist.

So wurde das Thema noch einmal intensiv diskutiert: Die Vertreter von CDU, FDP und „Die Unabhängigen“ betonten erneut das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger, außerdem gehöre die Straßenbeleuchtung zur Daseinsvorsorge der Stadt und durch eine aktuelle Neuausschreibung des aktuellen teuren Strombelieferungsvertrages könne die finanzielle Auswirkung der Wiedereinschaltung begrenzt werden. Diese Summe bezifferte der Fraktionsvorsitzende Sören Schilling auf maximal 50.000 Euro für den Rest des Jahres. Auch im kommenden Jahr wird sich eine erheblich geringere Summe als die vom Bürgermeister angeführten 290.000 EUR ergeben: durch die am Markt derzeit erzielbaren Preise wird sich gegenüber der aktuellen Haushaltsplanung ein maximaler Mehrbedarf im mittleren fünfstelligen Bereich ergeben. Dies kann aus Sicht der CDU aber im Haushalt aufgefangen werden. Die vom Fraktionsvorsitzenden angeführte Rechnung wurde durch die Stadtverwaltung bestätigt.

„Die Abschaltung erfolgt seit gut nunmehr einem Jahr und wir mussten feststellen, dass die praktischen Erfahrungen und die Beeinträchtigung des subjektiven Sicherheitsgefühls zu einer kontinuierlichen Verringerung der Akzeptanz führten. Dabei steht unstrittig außer Frage, dass sich im Dunklen auf der Straße wohl nur die Wenigsten wohl fühlen. Dunkelheit verunsichert Menschen. Hierbei sind insbesondere Frauen und ältere Menschen von der Nachtabschaltung ganz deutlich am meisten betroffen“, erklärt Sören Schilling. „Die Rückmeldungen auf unseren Antrag, ob persönlich oder in den Sozialen Medien waren weit überwiegend positiv und unterstützen die Wiedereinschaltung der Straßenlaternen.“

Der richtige Weg zur dauerhaften Stromeinsparung und zu einem besseren Umweltschutz bei gleichzeitiger Daseinsvorsorge sei nicht das Abschalten der Beleuchtung, sondern die zügige und schnelle Umrüstung auf LED, Präsenzmelder- und/oder Solartechnik. „Hierdurch möchten wir weiter Energie sparen, die Auswirkungen auf die Natur reduzieren.“, so Ratsmitglied Peter Ehrenberg, umweltpolitischer Sprecher der CDU.

SPD, Grüne und „Die Fraktion“ argumentierten hingegen mit dem Einsparpotential der Nachtabschaltung, der „Lichtverschmutzung“ für die Natur und erklärten, dass ein Unsicherheitsempfinden nicht statistisch belegbar sei.